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Dienstag, 24. September 2019

Die Daten wurden uns freundlicherweise von der WG- und Wohnungs-Börse Studenten-WG.de zur Verfügung gestellt



Ordner mit Aufschrift Mietspiegel und WG-Zimmer
[M] mit Marco2811 - Fotolia.com (stock.adobe.com)

Mietspiegel können immer nur Orientierung sein, Abweichungen nach oben wie unten sind möglich.

Das WG-Zimmer-Kostenranking 2018

Andere Sortierung gewünscht? Einfach Spalte des grünen Tabellenkopfs anklicken, um nach entsprechender Spalte zu sortieren. Weiterer Klick kehrt Sortierreihenfolge um.
Zu mit * bzw. + gekennzeichneten Städten (und zur Bedeutung der einzelnen Spalten) bitte Erläuterungen lesen!

#StadtKosten in €
2018 ('17)
Änderung
18 vs. 17
2019ø qm€/qm
1München557 (528)5,5%+17,731,47
2Frankfurt / Main456 (446)2,2%++17,625,91
3Hamburg453 (444)2,0%+16,627,29
4Berlin440 (424)3,8%+19,422,68
5Köln436 (418)4,3%+18,024,22
6Stuttgart425 (431)-1,4%++16,525,76
7Konstanz411 (407)1,0%+17,124,04
8Düsseldorf406 (401)1,2%+17,423,33
9Freiburg405 (380)6,6%17,323,41
10Wiesbaden403 (399)1,0%++19,320,88
11Erlangen389 (362)7,5%+17,422,35
12Karlsruhe385 (367)4,9%+17,721,75
13Heidelberg379 (353)7,4%++17,621,53
14Bonn373 (371)0,5%+17,621,19
15Darmstadt371 (344)7,8%+17,121,69
16Potsdam370 (325)13,8%+19,718,78
17Mannheim367 (352)4,3%+18,619,73
18Nürnberg365 (328)11,3%+14,225,70
19Regensburg365 (345)5,8%+16,222,53
20Braunschweig364 (322)13,0%+17,820,45
21Münster359 (351)2,3%17,021,12
22Tübingen358 (352)1,7%+17,320,69
23Mainz350 (362)-3,3%++17,020,59
24Würzburg350 (330)6,1%+17,619,89
25Bremen349 (349)0,0%++17,020,53
26Oldenburg347 (334)3,9%+17,120,29
27Aachen345 (336)2,7%17,020,29
28Hannover345 (345)0,0%++17,719,49
29Rostock338 (302)11,9%17,619,20
30Trier338 (347)-2,6%-17,818,99
31Gießen333 (311)7,1%17,519,02
32Essen321 (322)-0,3%+17,118,77
33Kassel318 (318)0,0%+17,218,49
34Dortmund313 (311)0,6%-18,117,29
35Göttingen312 (311)0,3%+17,417,93
36Wuppertal312 (293)6,5%+17,917,43
37Bochum310 (291)6,5%16,918,34
38Siegen308 (293)5,1%+16,618,55
39Marburg306 (301)1,7%+17,717,29
40Bielefeld303 (303)0,0%++17,617,22
41Kiel302 (305)-1,0%+16,817,98
42Paderborn295 (290)1,7%+17,816,57
43Leipzig290 (264)9,8%+18,215,93
44Dresden284 (272)4,4%16,317,42
45Jena282 (260)8,5%-15,618,08
46Halle (Saale)256 (254)0,8%+18,513,84
99Ulm*371 (359)3,3%17,521,20
99Augsburg*361 (382)-5,5%16,721,62
99Passau*347 (337)3,0%19,617,70
99Lüneburg*346 (357)-3,1%17,919,32
99Lübeck*332 (364)-8,8%16,819,76
99Koblenz*330 (333)-0,9%17,918,44
99Bamberg*327 (323)1,2%17,818,37
99Osnabrück*314 (299)5,0%17,517,94
99Villingen-Schwenningen*312 (303)3,0%17,617,72
99Kaiserslautern*309 (297)4,0%18,516,70
99Erfurt*307 (295)4,1%17,817,25
99Saarbrücken*304 (287)5,9%18,216,70
99Bayreuth*299 (298)0,3%16,518,12
99Hildesheim*293 (259)13,1%20,614,22
99Magdeburg*270 (249)8,4%18,015,00
99Greifswald*260 (277)-6,1%16,016,25
99Chemnitz*232 (222)4,5%17,713,11

Erläuterung:
# = Rang bei den Kosten 2018.
Gerankt wurden 46 Städte; 17 weitere sind – solange nicht umsortiert wurde – am Ende der Tabelle zu finden. Sie sind (neben dem nicht angegebenen Rang) zusätzlich mit * beim Stadtnamen gekennzeichnet. Bei ihnen gab es auffällige Schwankungen oder eher weniger Daten. Es mag dann zwar lokale Besonderheiten gegeben haben, die für die besonderen Schwankungen verantwortlich sind. Wir können das aber nicht nachprüfen, es kann also auch sein, dass durch Zufälle in dieser Stadt vor allem besonders teure/große (oder günstige/kleine) Zimmer bei studenten-wg.de angeboten wurden und das nicht dem „wahren“ Durchschnitt der jeweiligen Stadt entspricht. Natürlich gibt es auch bei den anderen Städten gewisse Verzerrungen. So sind in WG-Börsen natürlich nur die Preise von öffentlich zu vergebende Zimmer zu finden, die möglicherweise höher liegen, als von allen verfügbaren WG-Zimmern in der jeweiligen Stadt. Allerdings soll die Liste ja vor allem auch Neulingen in der jeweiligen Stadt einen Eindruck geben, mit welchen Preisen sie rechnen müssen.
Kosten in € = Miete für WG-Zimmer 2018 inkl. Nebenkosten (in Klammern Wert für 2017).
Änderung = Prozentuale Änderung der Kosten 2018 zu 2017
2019 = Tendenz für 2019. ++ steht für eine Steigerung im Bereich von über 5%, + für eine Steigerung bis 5% (und mind. 5 €/Monat), ≈ ungefähr gleich, - mind. 5 € weniger. All diese Angaben sind mit Vorsicht zu genießen und geben lediglich die Entwicklung bei studenten-wg.de wieder.
ø qm = Durchschnittliche Größe der WG-Zimmer
€/qm = Kosten in € 2018 / ø qm (2018)

Quelle: Die Daten wurden uns freundlicherweise von der WG- und Wohnungs-Börse Studenten-WG.de zur Verfügung gestellt, mit denen wir seit vielen Jahren kooperieren. Auf deren Seite gibt es Mietspiegel für viele weitere Städte (auch aus dem näheren Ausland), neben der Auswertung für WG-Zimmer auch für Wohnungen und für alle Jahre seit 2008.

Sonntag, 14. Juli 2019

Wohnraum darf im Land Berlin nur mit Genehmigung des zuständigen Bezirksamts zu anderen als Wohnzwecken genutzt werden. Die Genehmigung ist bei dem Bezirksamt zu beantragen, in dessen Bezirk die Wohnung liegt.

Zweckentfremdung von Wohnraum - Anzeige und Genehmigung

Wohnraum darf im Land Berlin nur mit Genehmigung des zuständigen Bezirksamts zu anderen als Wohnzwecken genutzt werden. Die Genehmigung ist bei dem Bezirksamt zu beantragen, in dessen Bezirk die Wohnung liegt.

Eine Genehmigung zur zweckfremden Nutzung von Wohnraum kann auf Antrag erteilt werden, wenn vorrangige öffentliche Interessen oder schutzwürdige private Interessen das öffentliche Interesse an der Erhaltung des betroffenen Wohnraums überwiegen oder wenn in besonderen Ausnahmefällen angemessener Ersatzwohnraum, als Ausgleich für den entstandenen Wohnraumverlust, geschaffen wird.

Die Genehmigung kann befristet, bedingt oder unter Auflagen erteilt werden, insbesondere können Ausgleichszahlungen verlangt werden.

Eine Genehmigung ist erforderlich, insbesondere wenn
  • Wohnraum zum Zwecke der wiederholten, entgeltlichen, nach Tagen oder Wochen bemessenen Vermietung als Ferienwohnung oder einer Fremdenbeherbergung, insbesondere einer gewerblichen Zimmervermietung oder der Einrichtung von Schlafstellen, verwendet wird,
  • Wohnraum für gewerbliche oder berufliche sonstige Zwecke verwendet wird,
  • Wohnraum baulich derart verändert oder in einer Weise genutzt wird, dass dieser nicht mehr für Wohnzwecke geeignet ist,
  • Wohnraum länger als drei Monate leer steht oder
  • Wohnraum gänzlich beseitigt wird.
Das Anbieten und Bewerben von Wohnraum muss durch das zuständige Bezirksamt grundsätzlich vorab genehmigt werden.

Mit der Genehmigung wird eine Registriernummer vergeben. Diese muss ab dem 1. August 2018 beim Anbieten und Bewerben des Wohnraums, insbesondere auf Internetportalen, immer öffentlich sichtbar angegeben werden.

Ist zum Vermieten einer Wohnung zu anderen als zu Wohnzwecken keine Genehmigung (mehr) erforderlich, kann ein Negativattest beantragt werden.


Mitbenutzung der Berliner Hauptwohnung (maximal 49% der Gesamtwohnfläche)

Es bedarf keiner Genehmigung, wenn es sich um eine Vermietung von maximal 49% der Gesamtwohnfläche der Berliner Hauptwohnung, in der der tatsächliche Lebensmittelpunkt begründet wird, handelt (bei Küche und Bad wird jeweils hälftige Nutzung unterstellt). In diesen Fällen ist zur Erlangung einer Registriernummer die vorherige gebührenfreie Anzeige beim zuständigen Bezirksamt erforderlich. Die zugewiesene Registriernummer muss ab dem 1. August 2018 beim Anbieten und Bewerben des Wohnraums, insbesondere auf Internetportalen, immer öffentlich sichtbar angegeben werden. Sobald die vermietete Fläche der Berliner Hauptwohnung allerdings mehr als 49% der gesamten Wohnfläche ausmacht, ist eine Genehmigung erforderlich.

Übergangsregelung für gewerbliche oder freiberufliche Betriebe vor dem 1. Mai 2014

Für gewerbliche oder freiberufliche Betriebe, die bereits vor dem 1. Mai 2014 in einem Wohnraum eingerichtet und ausgeübt wurden, muss keine Genehmigung beantragt werden. Bis zum Auslaufen des jeweiligen Vertrages kann dieser Wohnraum genehmigungsfrei weiter genutzt werden und braucht deshalb nicht gekündigt zu werden.

Bitte reichen Sie die Formulare und die erforderlichen Unterlagen schriftlich beim zuständigen Bezirksamt ein. Eine Online-Einreichung ist nicht möglich.

Voraussetzungen

  • Das öffentliche Interesse oder das schutzwürdige private Interesse an der Zweckentfremdung überwiegt 
    Eine Genehmigung kann auf Antrag erteilt werden, wenn vorrangige öffentliche Interessen oder schutzwürdige private Interessen das öffentliche Interesse an der Erhaltung des betroffenen Wohnraums zu dauerhaften Wohnzwecken überwiegen.
  • Ausgleich durch die Schaffung von angemessenem Ersatzwohnraum 
    • Eine Genehmigung kann in besonderen Ausnahmefällen auf Antrag erteilt werden, wenn der durch die zweckfremde Nutzung von Wohnraum eintretende Wohnraumverlust durch die Schaffung von angemessenem Ersatzwohnraum ausgeglichen wird.
    • Der Ersatzwohnraum hat, für die Dauer der angespannten Wohnungsmarktlage, auch für den Fall der Rechtsnachfolge, bei einer Vermietung dem Wohnungsmarkt zu angemessenen Bedingungen zur Verfügung zu stehen. Angemessene Bedingungen setzen Mieten voraus, die für Wohnungen der entsprechenden Art von einem durchschnittlich verdienenden Arbeitnehmerhaushalt allgemein aufgebracht werden können.
    • Auch muss der angemessene Ersatzwohnraum grundsätzlich in räumlicher Nähe zu dem zweckentfremdeten Wohnraum oder zumindest in demselben Bezirk geschaffen werden, in dem die Zweckentfremdung erfolgt bzw. erfolgen soll.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular: Antrag auf Genehmigung zur zweckfremden Nutzung (einschließlich bauliche Änderung) von Wohnraum
    Im Antragsformular müssen genaue Angaben zur betroffenen Wohneinheit gemacht werden. Bitte reichen Sie das ausgefüllte Formular schriftlich beim zuständigen Bezirksamt ein. Eine Online-Einreichung ist nicht möglich.
  • Antragsbegründung
    Dem Antrag muss eine ausführliche Begründung mit den entsprechenden Belegen beigefügt werden.
  • Eigentumsnachweis
    Erfolgt die Antragstellung durch die/den verfügungsberechtigte/n Eigentümer/in ist dem Antrag ein aktueller Grundbuchauszug beizufügen.
  • Gegebenenfalls Vertretungsvollmacht
    Für den Fall, dass die Antragstellung nicht von der/dem Eigentümer/in des Wohnraums erfolgt, muss eine Vertretungsvollmacht vorgelegt werden (z.B. bei Hausverwaltungen)
  • Mietvertrag oder Nachweis, dass die Wohnung rechtlich und tatsächlich frei ist
    Erfolgt die Antragstellung durch die/den nutzungsberechtigte/n Mieter/in ist dem Antrag der gültige Miet- oder Untermietvertrag und eine Meldebescheinigung sowie eine Einverständniserklärung des/der Vermieters/Vermieterin beizufügen.

    Ist die Wohnung nicht vermietet muss dem Antrag ein Nachweis beigefügt werden, dass die Wohnung rechtlich und tatsächlich frei ist.
  • Gegebenenfalls Nachweis über Berliner Hauptwohnsitz
    Gegebenenfalls . muss ein Nachweis beigefügt werden, dass die Wohnung ausschließlich Berliner Hauptwohnsitz der Nutzerin /des Nutzers ist bzw. wird.
  • Wohnflächenberechnung
    Nach § 42 der Zweiten Berechnungsverordnung (II. BV) i.V.m. der Wohnflächenverordnung (WoFlV) unter Berücksichtigung von § 2 Absatz 1 Zweckentfremdungsverbot-Verordnung (ZwVbVO), wonach die Grundflächen von Wintergärten, Schwimmbädern und ähnlichen nach allen Seiten geschlossenen Räumen sowie Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen unberücksichtigt bleiben.
  • Gegebenenfalls Anzeige einer genehmigungsfreien zweckfremden Nutzung von maximal 49% der Wohnfläche meiner Berliner Hauptwohnung
    Die mit dem Formular vorzunehmende Anzeige einer genehmigungsfreien zweckfremden Nutzung von maximal 49% der Wohnfläche ist, nur bezogen auf die Berliner Hauptwohnung, in der der tatsächliche Lebensmittelpunkt begründet wird, möglich.

    Die zweckfremde Nutzung ist nur dann genehmigungsfrei gestellt, wenn Sie die Nutzung zu
    anderen als Wohnzwecken vorab dem Bezirksamt anzeigen.

    Aufgrund der Anzeige wird eine Eingangsbestätigung des zuständigen Bezirksamtes mit Angabe einer Registriernummer postalisch an die in der Anzeige angegebene Absenderadresse zugesendet. Die erteilte Registriernummer ist beim Anbieten und Bewerben des betreffenden Wohnraums zu anderen als Wohnzwecken, insbesondere auf Internetportalen, immer öffentlich sichtbar anzugeben.

    Bitte reichen Sie das ausgefüllte Formular schriftlich beim zuständigen Bezirksamt ein. Eine Online-Einreichung ist nicht möglich.

Gebühren

  • 77,00 bis 693,00 Euro je Antrag bei Genehmigung des Leerstandes von Wohnraum
  • 225,00 Euro je Wohneinheit bei Genehmigung der Zweckentfremdung von Wohnraum
  • 205,00 Euro bei Genehmigung des Abrisses von Wohnraum bis zu zwei Wohneinheiten
  • 307,00 Euro bei Genehmigung des Abrisses von Wohnraum von mehr als zwei betroffenen Wohneinheiten
  • 225,00 Euro je Wohneinheit bei Genehmigung zur Durchführung von baulichen Veränderungen, so dass eine Wohnung nicht mehr zu Wohnzwecken geeignet ist (zum Beispiel Entfernen von Küchen- oder Sanitäranlagen, Zusammenlegung mit Gewerberaum)
  • 77,00 bis 231,00 Euro bei Erteilung von Negativattesten für Wohnraum, der nicht (mehr) dem Verbot der Zweckentfremdung unterliegt, wenn keine Renditeberechnung erforderlich ist
  • 231,00 bis 693,00 Euro bei Erteilung von Negativattesten für Wohnraum, der nicht (mehr) dem Verbot der Zweckentfremdung unterliegt, wenn eine Renditeberechnung erforderlich ist
Hinweis: Im Falle einer Antragsrücknahme nach Bearbeitungsbeginn oder Antragsablehnung werden ein Zehntel bis fünf Zehntel der vollen Gebühr erhoben

Hinweis: Für die Bearbeitung von Änderungsanträgen zu bestandskräftigen Genehmigungen fällt die Hälfte der für die zugrunde liegende Amtshandlung festgesetzten Gebühr an.

Hinweis: Neben den Gebühren werden die Kosten für eventuell notwendig werdende Gutachter oder Sachverständige zusätzlich als Auslagen erhoben.
.
Hinweis: Für die Zuweisung der Registriernummer wird keine gesonderte Gebühr fällig

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Einzelfall- / Antragsabhängig.

Weiterführende Informationen

Zuständige Behörden

Zuständig ist das Wohnungsamt/Bürgeramt des jeweiligen Bezirksamts, in dessen Bezirk der Wohnraum liegt. Eine Genehmigung wird dort auf Antrag nach pflichtgemäßem Ermessen erteilt.
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde: Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Bezirksamt Lichtenberg
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Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
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Bezirksamt Mitte
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Bezirksamt Neukölln
Bezirksamt Pankow
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Bezirksamt Reinickendorf
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Bezirksamt Spandau
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Bezirksamt Treptow-Köpenick
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POLITIK SONNTAG, 14. JULI 2019 Wegen illegaler Ferienwohnungen Berlin straft mehr als 250 Vermieter ab

POLITIK

Wegen illegaler FerienwohnungenBerlin straft mehr als 250 Vermieter ab

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(Foto: picture alliance / dpa)
Seit einem Jahr geht Berlin gegen Betreiber illegaler Ferienwohnungen vor. Eine erste Bilanz zeigt: Im Kampf um kostbaren Wohnraum gibt es noch Luft nach oben. Trotz eingenommener Bußgelder in Millionenhöhe fehlen den Ämtern der Hauptstadt immer noch wirksame Kontrollmechanismen.
Ein Jahr nach Einführung von Bußgeldern für Vermieter illegaler Ferienwohnungen in Berlin fällt das Fazit der Bezirke zwiespältig aus. Zwar wurden gegen mehr als 250 Gastgeber Bußgelder verhängt und gut 1,5 Millionen Euro eingenommen, wie eine Recherche der Deutschen Presse-Agentur ergab. Auch wurden mehr Unterkünfte registriert. Die Bezirke gehen aber weiterhin von zahlreichen illegalen Ferienwohnungen aus.
Mehrere Stadträte kritisieren, dass ihnen Durchgriffsrechte gegen Plattformen wie Airbnb fehlen. Außerdem gebe es nicht genug Personal für Kontrollen. "Die Möglichkeit, illegale Ferienwohnungen aufzuspüren, ist nicht wesentlich gestiegen", kritisierte Ramona Reiser, Stadträtin für Bürgerdienste im Bezirk Mitte. Die Plattformbetreiber, die Sitz und Server im Ausland haben, müssen keine Nutzerdaten preisgeben. "Entgegen der unter anderem von Airbnb vielfach angebotenen Zusammenarbeit, ist diese nicht im Ansatz zu erkennen", beklagte Pankows Vize-Bürgermeister Vollrad Kuhn.

Airbnb nennt Hamburg als Musterbeispiel

Weil die Mieten in der Stadt stark steigen, reguliert der Senat den Markt für Ferienwohnungen - damit mehr Wohnungen dauerhaft an Berliner vermietet werden können. Wer seine Miet- oder Eigentumswohnung zeitweise komplett an Urlauber oder Geschäftsleute untervermieten möchte, braucht eine Genehmigung vom Bezirk. Wer nur ein Zimmer für Gäste anbietet, braucht diese nicht, wohl aber eine Registriernummer. Sie muss auf den Vermietungsportalen angegeben werden und soll den Behörden dabei helfen, die Regeln durchzusetzen.
Airbnb widersprach der Kritik aus Berlin. Pauschal dürfe man keine Daten weitergeben. In München geht das Unternehmen deshalb gerichtlich gegen eine entsprechende Verordnung der Stadt vor. Effektiver Wohnraumschutz sei aber möglich, betonte eine Airbnb-Sprecherin. Das zeige Hamburg. Auch dort müssen Vermieter ihre Wohnungen seit April registrieren, jedoch online und gebührenfrei. Nur mit der Nummer können die Gastgeber inserieren. Auch Berlin biete man seit zwei Jahren so eine Lösung an. Der Weg der Hauptstadt sei dagegen bürokratisch, unklar und nicht digital.

Fast 2000 genehmigte Ferienwohnungen in Berlin

Wer ohne erforderliche Registrierung oder Genehmigung vermietet, muss in Berlin seit August 2018 mit Bußgeldern bis zu 500.000 Euro rechnen. Dieser Höchstbetrag wurde bislang aber bei Weitem nicht erreicht. Rund 6000 Euro müssen die Wohnungsinhaber im Durchschnitt aber schon überweisen. Das hängt davon ab, wie groß der wirtschaftliche Vorteil des Wohnungsinhabers war. Die höchsten Bußgelder verhängten Lichtenberg und Steglitz-Zehlendorf mit Spitzenwerten von jeweils 37.500 Euro. Die größte Gesamtsumme kam im Szenebezirk Friedrichshain-Kreuzberg mit rund 950.000 Euro zusammen.
Knapp 1900 Ferienwohnungen sind laut der Recherche durch die Bezirke genehmigt, rund 3000 Registriernummern wurden vergeben, die meisten in Friedrichshain-Kreuzberg und Mitte. Nach früheren Schätzungen des Senats gab es in der Stadt aber mindestens 20.000 Wohnungen oder Zimmer, die zu Ferienzwecken vermietet werden. In Tempelhof-Schöneberg etwa, wo 243 Wohnungen genehmigt sind, geht das Bezirksamt von bis zu 1200 illegalen Wohnungen aus. "Bisher konnten nur in eingeschränktem Maße Internetrecherchen erfolgen", teilte Reinickendorf mit. Man habe dafür nicht genug Leute. Der Stadtrandbezirk hat seit vergangenem August kein Bußgeld verhängt. 48 Ferienwohnungen sind dort genehmigt - die Behörde schätzt aber, dass es 300 gibt.
Quelle: n-tv.de, jpe/dpa

Sonntag, 19. Mai 2019

Doch seit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes, sagt Wenderoth, gingen Wohnungsämter in Berlin mit äußerster Härte gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum vor.

Symbolbild: Eine Frau richtet ein Sofa in einer Ferienwohnung in Berlin her. (Quelle: dpa/Spata)
Bild: dpa/Spata

Verstöße gegen ZweckentfremdungsverbotAnwalt warnt Airbnb-Gastgeber vor drakonischen Strafen


    Seit August gelten in Berlin schärfere Regeln für Ferienwohnungen. Doch auf Plattformen wie Airbnb ist davon kaum etwas zu spüren: Nur die wenigsten Gastgeber sind bisher registriert. Airbnb lasse Vermieter ins offene Messer laufen, warnt ein Anwalt. Von Daniel Marschke
    Ein junger Mann aus Friedrichshain-Kreuzberg traut seinen Augen nicht: Mitte September erhält er vom Bezirksamt einen Bußgeldbescheid von über 30.000 Euro. Begründet wird die drastische Strafe mit einem Verstoß gegen das neue Berliner Zweckentfremdungsverbot-Gesetz (ZwVbG). Sinn und Zweck des Gesetzes: die Beherbergung von Touristen in Wohnungen zu unterbinden.
    Vor Gericht wird der Mann von Lukas Andreas Wenderoth vertreten. Der Fachanwalt für Miet- und Wohneigentumsrecht hält die Höhe des Bußgeldes für unverhältnismäßig. Schließlich habe sein Mandant nichts weiter getan, als seine Wohnung tageweise auf Airbnb anzubieten. Mit den Einnahmen habe er die Kosten bestritten, die durch Wochenend-Reisen nach Norddeutschland entstanden, wo seine Partnerin lebt. Doch seit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes, sagt Wenderoth, gingen Wohnungsämter in Berlin mit äußerster Härte gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum vor.

    Bei Verstößen werden bis zu 500.000 Euro fällig

    Wer Berlin-Touristen über Airbnb oder vergleichbare Portale in seiner Wohnung wohnen lässt, muss sich dafür seit dem 1. August 2018 in jedem Fall registrieren lassen. Zuständig für die Registrierung sind die Bezirksämter. Mithilfe des ZwVbG sollen sie den ohnehin knappen Wohnraum in Berlin besser schützen. Wer gegen das neue Gesetz verstößt, riskiert drakonische Strafen: Bis zu 500.000 Euro Bußgeld sind fällig, wenn eine Wohnung ohne die erforderliche Registriernummer angeboten wird.
    Wenderoth warnt ausdrücklich davor, das neue Gesetz auf die leichte Schulter zu nehmen. Auch, wer seine Wohnung nur für wenige Tage auf Airbnb anbiete, müsse dies genehmigen lassen, erläutert Wenderoth. Wer nur ein einzelnes Zimmer bzw. weniger als die Hälfte der gesamten Wohnung anbieten möchte, benötigt lediglich eine dreizehnstellige Registriernummer des Bezirksamtes - diese ist kostenfrei erhältlich. Doch offenbar haben sich diese Vorschriften noch nicht allzu weit herumgesprochen. Auf Airbnb hat sich jedenfalls noch nicht sehr viel getan.

    Sehr viele Airbnb-Angebote verstoßen gegen das Gesetz

    Seit vier Monaten gilt die neue Registrierungspflicht. Seitdem ist die Zahl der angebotenen Wohnungen zwar merklich zurückgegangen - um knapp 18 Prozent von 16.549 Mitte Juli auf 13.644 zum Stichtag 7. November.  Doch die wenigsten Angebote sind gesetzeskonform. Von den derzeit aktiven Wohnungsangeboten* geben nur 1.242 (9,1 Prozent) ihre Registriernummer an. Mit anderen Worten: Rund 90 Prozent der bei Airbnb geschalteten Inserate könnten möglicherweise gegen die derzeit geltende Gesetzeslage verstoßen. Außnahmen gelten für Ferienunterkünfte in Gewerbeeinheiten. Wie hoch die Dunkelziffer ist, lässt sich seriös nicht schätzen. Weitere 1,3 Prozent der Angebote machen Ausnahmen vom Zweckentfremdungsverbot geltend. Dabei handelt es sich nach Angaben häufig um sogenannte Serviced Apartments oder um "Boutique"-Hotels.
    Sollten Ihnen die Daten nicht korrekt angezeigt werden, klicken Sie bitte hier.

    Airbnb: "Wir stellen nur die Plattform"

    Airbnb sind die Zahlen bekannt, allerdings verweist das Portal darauf, dass die Gastgeber selbst für ihre Angebote verantwortlich sind. "Wir stellen nur die Plattform, auf der die Nutzer ihre Inserate veröffentlichen können", sagt Isabelle von Klot, Pressesprecherin von Airbnb für Deutschland, Österreich und die Schweiz. Umfangreiche Informationen über die jeweilige Gesetzeslage in den einzelnen Städten seien auf der Website hinterlegt und für jeden Airbnb-Nutzer einsehbar.
    Tatsächlich finden sich im Hilfebereich von Airbnb für Berlin [airbnb.de] nicht nur Auszüge aus dem neuen Zweckentfremdungsverbot-Gesetz, sondern auch Links auf den vollständigen Gesetzestext, auf weiterführende Informationen des Senats sowie ein Verweis auf das Übernachtungssteuergesetz von 2013 ("City Tax"). Ebenfalls verlinkt sind die Webseiten der einzelnen Bezirksämter, die für die Genehmigung zuständig sind. Vorbeugend heißt es: "Einige der Gesetze, die dich betreffen können, sind kompliziert. Wenn du Fragen hast, solltest du dich an die entsprechende Behörde wenden oder von einem Anwalt beraten lassen."

    "Denunziantentum in Berlin ist weit verbreitet"

    Fachanwalt Wenderoth hält das für eine billige Lösung: "Im Grunde lässt Airbnb die Nutzer damit ins offene Messer laufen", sagt der Jurist und warnt Airbnb-Gastgeber, die noch immer keine Registriernummer beziehungsweise keine Genehmigung haben, vor unkalkulierbaren Risiken. Einige der Berliner Wohnungsämter würden Verstöße gegen das neue Gesetz mit großer Härte ahnden. Zudem warnt der Jurist aus seiner täglichen Praxis: "Das Denunziantentum in Berlin ist weit verbreitet."
    So hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen sogar ein Formular ins Netz [stadtentwicklung.berlin.de]gestellt, mit dem zweckentfremdete Wohnungen gemeldet werden können. Meistens, so Wenderoth, seien es Nachbarn, die Verdacht schöpfen - "entweder, weil Airbnb-Gäste Party machen oder mit ihren Rollkoffern den Hausflur beschädigen - oder weil sie nachts ganz einfach an der falschen Wohnung klingeln." Inzwischen gingen bei den Ämtern so viele Meldungen ein, "dass die Behörden gar nicht mehr hinterherkommen".

    Friedrichshain-Kreuzberg verfolgt Verstöße besonders konsequent

    Als besonders aktiv bei der Durchsetzung des Zweckentfremdungsverbots gilt Friedrichshain-Kreuzberg. Das Engagement kommt nicht von ungefähr, schließlich ist der Bezirk bei Berlin-Touristen besonders beliebt, so dass es dort auch besonders viele Ferienwohnungen gibt.
    Wie die Datenrecherche von rbb|24 ergeben hat, wurden auf Airbnb in den vergangenen zwölf Monaten 3.212 Wohnungen in Friedrichshain-Kreuzberg angeboten. Davon hatten jedoch nur 290 eine Registriernummer, das entspricht 9 Prozent. Der Bezirk vermutet daher massenhafte Verstöße gegen geltendes Recht: "Wir setzen in unserem Bezirk das Zweckentfremdungsverbot mit allen im Gesetz genannten restriktiven Möglichkeiten durch", sagt Sara Lühmann, die Pressesprecherin des Bezirks.

    321 Verfahren seit Anfang August eingeleitet

    Unumwunden gibt Lühmann zu, dass der Bezirk bei der Bekämpfung illegaler Ferienwohnungen auf die Mithilfe der Berlinerinnen und Berliner angewiesen ist: "Wir gehen jeder Anzeige aus der Bevölkerung nach. Weiterhin recherchieren wir auch selbständig im Internet in den bekannten Ferienwohnungsportalen." Zurzeit seien sechs Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit der Thematik beschäftigt. Ein Aufwand, der sich offenbar lohnt.
    In den ersten drei Monaten seit Inkrafttreten des Zweckentfremdungsverbots, also zwischen Anfang August und Ende Oktober, seien insgesamt 321 Verfahren eröffnet worden, teilte Lühmann rbb|24 auf Anfrage mit. Ein Teil davon habe sich gegen Eigentümer gerichtet - damit diese dafür sorgen, "dass die Wohnungen in einen gesetzeskonformen Zustand versetzt werden". Größtenteils habe es sich jedoch um Ordnungswidrigkeitenverfahren gehandelt, die sich gegen den eigentlichen "Zweckentfremder" richten, also in der Regel gegen den Mieter der Wohnung.
    Konkrete Angaben über die Höhe der zuletzt verhängten Bußgelder seien schwierig, sagt Lühmann. Das hänge ganz vom Einzelfall und der Schwere des Verstoßes ab. Einen Anhaltspunkt geben früher aufgedeckte Verstöße: So habe der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg seit 2015 Bußgelder in Höhe von 309.760 Euro verhängt, erklärte Lühmann. Wobei der Bußgeldrahmen mit dem neuen Gesetz deutlich angehoben wurde.

    Airbnb findet neues Gesetz "sehr, sehr abschreckend"

    Bei Airbnb hat man für das harte Durchgreifen der Berliner Behörden nur wenig Verständnis. "Wohnraumschutz ist extrem wichtig", sagt Pressesprecherin Isabelle von Klot. Doch dass Wohnungen auf Airbnb angeboten werden, bedeute nicht automatisch, dass sie dem Wohnungsmarkt nicht zur Verfügung stünden. Viele der Gastgeber auf Airbnb könnten ihre Wohnung nur nicht durchgehend nutzen, zum Beispiel aus beruflichen Gründen. Es sei daher legitim, wenn sie in diesen Zeiten ihren Wohnraum mit anderen "teilen" wollten.
    Das neue Berliner Gesetz solle "neuen Wohnraum schützen und es zum anderen Berliner Homesharern erleichtern, ihr Zuhause zu vermieten", sagt die Sprecherin, doch die vom Senat ergriffenen Maßnahmen seien "sehr, sehr abschreckend". Der bürokratische und unklare Genehmigungs- und Registrierungsprozess erschwere das Homesharing "und erfüllt nicht das Ziel des Gesetzes".

    DIE DATEN

    * Stand: 7. November 2018. Berücksichtigt wurden nur Anbieter, die in den zurückliegenden zwölf Monaten mindestens eine Gäste-Bewertung erhalten haben.
    Nicht jeder Gast hinterlässt eine Bewertung, aber hinter jeder Bewertung steht mindestens ein Gast. Davon ausgehend nutzt das rbb|24-Datenteam die Bewertungen, um daraus zu schließen, ob ein Gastgeber seine Wohnung/sein Zimmer aktiv anbietet. Das ist nötig, da die Airbnb-Buchungsdaten nicht veröffentlicht werden.
    Quellen: insideairbnb.com sowie AirDNA
    Sendung: Abendschau, 03.12.2018, 19:30 Uhr

    Beitrag von Daniel Marschke